Welche Hygieneschulung ist die richtige?
Die Vielzahl an Gesetzen und Abkürzungen sorgt oft für Verwirrung: LMHV, IfSG, EG 852/2004 – welche Schulung muss eigentlich wann gemacht werden?
In diesem Beitrag bringen wir Klarheit ins Vorschriften-Wirrwarr und zeigen, welche gesetzliche Grundlage welche Schulung erfordert – und wie Sie alle bequem online absolvieren können.
Was steckt hinter den Vorschriften?
📘 LMHV – Lebensmittelhygieneverordnung (§4)
Die LMHV verpflichtet die Unternehmensleitung dazu, regelmäßig Hygieneunterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren. Gilt z. B. für Küchenleiter:innen, Betriebsverantwortliche, Filialleitungen.
📘 IfSG – Infektionsschutzgesetz (§43)
Vor dem ersten Arbeitstag ist eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt Pflicht. Danach muss regelmäßig eine Folgebelehrung stattfinden, z. B. jährlich. Gilt für alle Mitarbeitenden mit Kontakt zu Lebensmitteln.
📘 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Regelt die allgemeinen Hygieneregeln für Lebensmittelbetriebe und schreibt vor, dass alle Mitarbeitenden entsprechend geschult werden müssen – regelmäßig und nachweisbar.
Welche Schulung ist wann notwendig?
Gesetzliche Vorgabe | Zielgruppe | Empfohlene Schulung |
---|---|---|
LMHV (§4) | Betriebsverantwortliche, Küchenleiter:innen | Schulung nach LMHV |
IfSG (§43) | Alle Beschäftigten mit Lebensmittelkontakt | Erst- & Folgebelehrung |
EG 852/2004 | Alle Mitarbeitenden | Allgemeine Hygieneschulung |
Betriebsprüfungen oder HACCP-Nachweis | HACCP-Verantwortliche | HACCP Basisschulung |
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