Schulungen nach LMHV, IfSG & EG-Verordnung – einfach erklärt

Geposted von Rainer Nuss am

Welche Hygieneschulung ist die richtige?

Die Vielzahl an Gesetzen und Abkürzungen sorgt oft für Verwirrung: LMHV, IfSG, EG 852/2004 – welche Schulung muss eigentlich wann gemacht werden?
In diesem Beitrag bringen wir Klarheit ins Vorschriften-Wirrwarr und zeigen, welche gesetzliche Grundlage welche Schulung erfordert – und wie Sie alle bequem online absolvieren können.


Was steckt hinter den Vorschriften?

📘 LMHV – Lebensmittelhygieneverordnung (§4)
Die LMHV verpflichtet die Unternehmensleitung dazu, regelmäßig Hygieneunterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren. Gilt z. B. für Küchenleiter:innen, Betriebsverantwortliche, Filialleitungen.

📘 IfSG – Infektionsschutzgesetz (§43)
Vor dem ersten Arbeitstag ist eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt Pflicht. Danach muss regelmäßig eine Folgebelehrung stattfinden, z. B. jährlich. Gilt für alle Mitarbeitenden mit Kontakt zu Lebensmitteln.

📘 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Regelt die allgemeinen Hygieneregeln für Lebensmittelbetriebe und schreibt vor, dass alle Mitarbeitenden entsprechend geschult werden müssen – regelmäßig und nachweisbar.


Welche Schulung ist wann notwendig?

Gesetzliche Vorgabe Zielgruppe Empfohlene Schulung
LMHV (§4) Betriebsverantwortliche, Küchenleiter:innen Schulung nach LMHV
IfSG (§43) Alle Beschäftigten mit Lebensmittelkontakt Erst- & Folgebelehrung
EG 852/2004 Alle Mitarbeitenden Allgemeine Hygieneschulung
Betriebsprüfungen oder HACCP-Nachweis HACCP-Verantwortliche HACCP Basisschulung

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Fazit: Rechtssicher durchblicken & online schulen

Wer in der Lebensmittelbranche Verantwortung trägt, kommt an Hygienevorgaben nicht vorbei. Online-Schulungen helfen, die Anforderungen aus LMHV, IfSG und EG-Verordnung einfach & effizient zu erfüllen – und zwar rechtssicher, flexibel und mehrsprachig.