Pflicht oder Kür? Wann Hygieneschulungen wirklich vorgeschrieben sind.

Geposted von Rainer Nuss am

Verwirrung im Vorschriften-Dschungel? Keine Sorge!

Viele Betriebe fragen sich: Wer muss eine Hygieneschulung absolvieren – und wann?
Die Antwort ist klar geregelt, aber oft nicht bekannt. Dabei sind Schulungen ein zentraler Baustein für sichere Lebensmittel – und sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Artikel klären wir, wann eine Hygieneschulung verpflichtend ist, welche Unterschiede es gibt und wie Sie ganz unkompliziert per E-Learning auf Nummer sicher gehen.


1. Gesetzliche Grundlagen für Hygieneschulungen

🔹 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
→ regelt, dass alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, in Hygiene unterwiesen sein müssen.

🔹 §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
→ schreibt vor, dass Beschäftigte vor Arbeitsbeginn eine Erstbelehrung erhalten und danach regelmäßig eine Folgebelehrung machen müssen.

🔹 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV, §4)
→ verpflichtet Leitungen von Lebensmittelbetrieben zu regelmäßiger Schulung und Dokumentation der Inhalte.


2. Wer muss geschult werden?

Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – z. B.:

✓ Küchen- & Servicepersonal

✓ Reinigungskräfte in Lebensmittelbetrieben

✓ Aushilfen & Saisonkräfte

✓ Azubis & Praktikanten

✓ Verkaufspersonal im Lebensmittelhandel

✓ Pflege- & Betreuungseinrichtungen (z. B. beim Umgang mit Speisen)

💡 Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer oder Teilzeit gilt die Schulungspflicht.


3. Welche Schulung ist wann fällig?

Situation Benötigte Schulung
Start im Lebensmittelbereich Erstbelehrung nach §43 IfSG beim Gesundheitsamt (einmalig)
Regelmäßige Auffrischung Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG (jährlich empfohlen)
Allgemeine Hygieneanforderungen Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Führungspersonal & HACCP-Verantwortliche HACCP-Basisschulung
Betriebsverantwortliche Schulung nach §4 LMHV

4. Warum E-Learning die perfekte Lösung ist

Mit unseren Online-Hygieneschulungen sind Sie flexibel und sicher unterwegs:

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Fazit: Hygieneschulung ist kein Extra – sondern Pflicht!

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder verkauft, trägt Verantwortung. Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Ihren Betrieb.

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