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Neue Vorschriften für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Lebensmittelbereich für das Bundesland Sachsen:

Geposted von Rainer Nuss am

Testregelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte (Bundesland Sachsen) Berufstätige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, sich einmal pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Arbeitgeber stellen diesen Test für ihre Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen kostenfreien Selbsttest anzubieten. Voraussetzung ist, dass ausreichend Tests verfügbar sind.  Weitere Infos unter: Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sachsen.de Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pflicht zum Testen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19Stand vom 31. März 2021, gültig ab 1. April...

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