Hygieneschulung gemäß Verordnung (EG) 852/2004 und Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG) inkl. Zertifikat:
Hiermit decken Sie als Arbeitgeber alle gesetzlich geforderten Schulungen ab
Die Teilnehmer erhalten nach der Schulung ein Zertifikat zur Hygieneschulung und zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz.
Die Schulung findet online statt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit in einer Fragen-Antworten Runde individuelle Fragen zu klären.
Sie erhalten dazu einen Teilnahmelink via MS Teams / Zoom.
Teil 1:
Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten. Es enthält u.a. Bestimmungen in § 42 und 43 zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Arbeitgeber, deren Mitarbeiter/innen in Herstellung, Behandlung, Inverkehrbringen und Verteilung von Lebensmitteln tätig sind, zur Durchführung einer (Folge-)Belehrung in zweijährlichem Abstand. Dieses Seminar beinhaltet alle Inhalte ebendieser Belehrung und vermittelt den Seminarteilnehmern den sachgerechten hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.
Seminarinhalte:
• Tätigkeitsverbote
• Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
• Pflichten des Arbeitgebers
• Straf- und Bußgeldvorschriften
• Schriftliche Belehrung nach dem IfSG
• Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
o Warum besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden müssen?
o Wie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beigetragen werden kann?
o Welche Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen?
o Welche Symptome auf Erkrankungen hinweisen?
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus Gastgewerbe, Großküchen, Spülküchen, Gemeinschaftsverpflegung, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Lehrpersonal von hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Klassen sowie alle weiteren Tätigen im Lebensmittelbereich
Teil 2:
Hygieneschulung nach VO (EG) 852/2004
In Anlehnung an die DIN 10514 und die LMHV
Hygieneschulungen dienen zum Nachweis der Qualifikation und sind für Tätige in der Lebensmittelbranche einmal jährlich vorgeschrieben.
Seminarinhalte:
• Lebensmittelkunde, gute Herstellungspraxis, Lagerung von Lebensmitteln
• Lebensmittelrecht und Verbrauchsdatum
• Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle
• Gefahren im Betrieb/nachteilige Beeinflussung
• Reinigung und Desinfektion
• Krankheiten, Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
• Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflicht
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus Gastgewerbe, Großküchen, Spülküchen, Gemeinschaftsverpflegung, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Lehrpersonal von hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Klassen sowie alle weiteren Tätigen im Lebensmittelbereich
Dozent:
Rainer Nuss, Präsident Verband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg
Dauer ca. 1,5 Stunden
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.