Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 (deutsch & englisch) | Onlineschulung Hygiene

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Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43 – Online-Zertifikat für Lebensmittelberufe
Sie benötigen eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) für Ihre Arbeit mit Lebensmitteln?
Absolvieren Sie unsere orts- und zeitunabhängige Online-Belehrung und erhalten Sie ein deutschlandweit gültiges Zertifikat.

So einfach funktioniert es:

  1. ID-Check: Nach der Zahlung per Kamera oder alternativ per E-Mail.
  2. Kurs: 15-minütiges Video ansehen und Merkblatt (mehrsprachig) herunterladen.
  3. Test: Multiple-Choice-Test zur Bestätigung des Lernerfolgs.

Zertifikat in 24 Stunden:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat innerhalb eines Werktags per E-Mail.

Wichtig
:
Die Registrierung muss auf den Namen des Teilnehmers erfolgen, auch bei Minderjährigen.


Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Das Infektionsschutzgesetz schreibt in § 43 vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit in mündlicher und schriftlicher Form zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort
beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht alleine auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern.

Die Teilnehmer sollen durch die Belehrung Hinderungsgründe für die Arbeit im Lebensmittelbetrieb selbst erkennen lernen, um diese dem Arbeitgeber mitteilen zu können. Danach muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre sein Personal belehren.

Hier sind einige der Hauptpunkte, die in einer solchen Belehrung typischerweise abgedeckt werden:

Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Die Belehrung beginnt normalerweise mit einer Einführung in das Infektionsschutzgesetz und dessen Ziele. Es legt fest, welche Personen eine Belehrung benötigen und wie oft sie wiederholt werden muss.

Übertragungswege von Infektionen:
Es wird erläutert, wie Infektionskrankheiten übertragen werden, insbesondere durch Lebensmittel. Dies umfasst direkte und indirekte Übertragungswege.

Präventive Maßnahmen:
Ein wesentlicher Teil der Belehrung befasst sich mit den Methoden zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen. Dies kann die korrekte Handhygiene, das richtige Verhalten bei Krankheitssymptomen und die korrekte Handhabung von Lebensmitteln umfassen.

Meldepflicht:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten. Es wird erklärt, welche Krankheiten gemeldet werden müssen, wie und wann dies zu geschehen hat.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen:
Schließlich werden die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erläutert. Dies kann Bußgelder oder andere Strafen beinhalten.

Schulung ganz einfach buchen:
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Sollten Sie mehrere Schulungsplätze auf einmal buchen wollen, passen Sie die Anzahl im Warenkorb an und schließen die Bestellung ab.
Nach erfolgter Buchung erhalten Sie den Link zur Schulungsplattform + Gutscheincode. 
Sie buchen sich dort den Kurs in der gewünschten deutschen oder englischen Sprache (der Gutscheincode setzt den Preis für Ihre Erstbelehrung auf 0 €) - bitte folgenen Sie dort den entsprechenden Anweisungen.

Jeder Gutscheincode ist nur 1 x nutzbar. Es erfolgt keine Rückerstattung auf bestellte Gutscheincodes.

Die Erstbelehrung ist verfügbar in folgenden Sprachen:
Deutsch, Englisch

Wichtig:
Sie erhalten die Zugangsdaten zur Schulungsplattform am Ende dieses Bestellprozesses angezeigt und zusätzlich per Mail.
Bitte kontrollieren Sie im Zweifelsfall auch Ihren Spamordner.

Sie möchten als Firma gerne Schulungen auf Rechnung buchen?
Gerne können Sie uns dazu eine Mail an bestellung@hygiene-netzwerk.de senden.

Alle weiteren wichtigen Hygieneschulungen & HACCP Ergänzungen finden Sie hier als E-Learning:
1.) Kombischulung: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 inkl. Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG >>>

2.) Schulung nach § 4 Lebensmittel­hygieneverordnung (LMHV) >>>

3.) Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutz­gesetz >>>

4.) HACCP-Basisschulung >>>

5.) E-Learning DIN EN ISO 22716 (Kosmetik-GMP) >>>

Das E-Learning ist von einem Widerruf ausgeschlossen - keine Rückerstattung!

Diese Schulung wird empfohlen vom Hygiene-Smiley:

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