News — Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz – Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Geposted von Rainer Nuss am

Sie sind für einen Betrieb tätig, der sensible Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt? Dann gelten für Sie und Ihre Mitarbeiter die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Neben einer Erstbelehrung, die in der Regel durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, ist gesetzlich eine Folgebelehrung im Rhythmus von 2 Jahren vorgeschrieben. Dies muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. Dies trägt zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel bei. Vorteile: Mit dem Besuch der Folgebelehrung erfüllen Sie die gesetzlich Vorgaben des IfSG. Die Themen werden durch qualifizierte Dozenten praxisnah vermittelt. Ihre Teilnahme an...

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